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Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen für Omnibusfahrten

 

Angebote und Termine

Mit der Unterbreitung eines Angebotes reservieren wir erst nach Auftragsbestätigung den entsprechenden Omnibus. Wir bitten daher, über unser Angebot alsbald zu entscheiden und um möglichst umgehende Mitteilung. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, sind unsere Angebote freibleibend.

 

Bestellung und Auftragsbestätigung

Die Bestellung eines Mietomnibusses soll schriftlich erfolgen. Sie muss neben der Angabe des gewünschten Busses (Sitzplatzzahl und Komfort) Abfahrtszeit, Abfahrtsstelle, Fahrtstrecke und möglichst genaue Rückankunftszeit enthalten. Für uns wird diese Bestellung verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben

 

Durchführung, Rücktritt und Ausfall

Wir sind bestrebt, bestellte Busse pünktlich bereitzustellen und einen aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten.

Wird ein fest erteilter Auftrag zurückgezogen, so sind unbeschadet evtl. höherer Schadensersatzansprüche mindestens 60 - 80 % des Fahrpreises zu entrichten. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Omnibusses, Straßensperrung, Straßenzustand usw.) Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlichen, angefallenen Kosten berechnet. Kann der von uns bestätigte Omnibus aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine günstige Rückbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

 

Verhalten während der Fahrt

Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung oder Beschädigung des Omnibusses entstehen, sind zu ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§§ 12,13 und 14).

 

Preise und Preisänderungen

Preisangebote werden bei Angebotsabgabe nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die zu diesem Zeitpunkt gültigen Gesetzes und Steuerbedingungen zu Grunde gelegt. Sollten in dem Zeitraum zwischen Auftragsbestätigung und Durchführung der Fahrt insbesondere Steuerliche oder Sonstige Preiserhöhungen (insbesondere ein um mehr als 10% gestiegener Kraftstoffpreis) sich  ergeben wird der Fahrpreis um die durch uns nicht Verschulteten Erhöhungen angepasst. Nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeit, Größe und Ausstattung des Omnibusses und die Gesamtkilometerzahl einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden Umfahrungen sowie aller Zu- und Rückbringerfahrten. Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendigt, erfolgt Nachberechnung. Die Rechnung wird nach der zurzeit gültigen Preisliste erstellt. Alle Nebenkosten, wie die Gebühren für Straßenbenützung (Maut), Fähren, Parken, Telefongespräche, Reiseleitungen u. Vermittlungen, Übernachtungskosten für Fahrer und Reiseleiter sind vom Kunden zu bezahlen und sind im Fahrpreis nicht enthalten. Ebenso die Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Omnibusses durch die Fahrgäste entstehen. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt netto zur Zahlung fällig (Skontoabzug wird nicht anerkannt).

 

Zahlungen
Der vereinbarte Preis muss vor Antritt der Fahrt bezahlt sein.

 

Kündigung durch den Besteller und Auftraggeber
Der Besteller und Auftraggeber kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform an die Fa. Elbers-Reisen. Im Falle der Kündigung kann die Fa. Elbers-Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese berechnet sich aus dem  vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen. Die Fa. Elbers-Reisen kann den Anspruch wie folgt pauschalieren:

Kündigung
bis  60 Tage vor Fahrtbeginn: 20%,
28 Tage vor Fahrtbeginn: 40%,
7 Tage vor Fahrtbeginn: 60%,
ab  5 Tage vor Fahrtbeginn: 75%
Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Fa. Elbers-Reisen ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.

 

Haftung

Bei Beförderung mit unseren Omnibussen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, für Sachschäden bis höchstens € 300.-. Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften auch nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei der Verladung des Gepäcks entstehen. Soweit für die Durchführung der Reise andere Unternehmen (Zimmervermittler, Gaststätten, Hotels, andere Transportunternehmen usw.) in Anspruch genommen werden, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht. Die Haftung dieser Unternehmen und Personen bleibt unberührt; es gelten deren eigene Beförderungs- und Geschäftsbedingungen. Evtl. Ansprüche gegen uns erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich nach Beendigung der Reise geltend gemacht werden.

 

Mitnahme von Kindern

Kinder dürfen von Fahrgästen nur insoweit mitgenommen werden, als deren Sitzplätze bei der Bestellung berücksichtigt sind. Die Beaufsichtigung obliegt dem Begleiter. Stehen oder knien auf den Sitzplätzen ist nicht erlaubt. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung angerichtet werden, sind die Begleiter und der gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar.

 

Gepäckbeförderung

Gepäck wird im normalen Umfange mitbefördert (Pro Person max. 20 Kg); ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und sonstige Sachen sind vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen; er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäck- und Unfall-Versicherung.

 

Fundsachen

Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern; eine Haftung wird nicht übernommen.

 

Pass- und Zollvorschriften

Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrgastes. Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Evtl. Beschwerden bitten wir nicht mit dem Fahrpersonal auszutragen, sondern sind ausschließlich direkt an die Verwaltung zu richten. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. Im Verhältnis zu Kunden, die nicht Vollkaufleute sind, ist der Gerichtsstand für die Geltendmachung von Forderungen im Wege des Mahnverfahrens gem. § 688 ff ZPO ausschließlich Sitz unseres Unternehmens. 

Elbers Reisen UG

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26871 Aschendorf                                                                                    

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